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§ 14a EnWG: Was bedeutet das für Wallbox, Wärmepumpe und Stromspeicher?

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wer eine Wallbox für sein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher installieren möchte, stößt früher oder später auf den Begriff § 14a EnWG. Dahinter steckt eine gesetzliche Regelung, die den sicheren Betrieb der Stromnetze unterstützen und gleichzeitig den Anschluss neuer elektrischer Anlagen erleichtern soll.

Was bedeutet das für Hausbesitzer und welche technischen Anforderungen sind zu beachten?

Was regelt § 14a EnWG?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem den Betrieb und die Nutzung der Stromnetze. § 14a EnWG betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören beispielsweise private Wallboxen, Wärmepumpen und bestimmte Batteriespeicher.

Da immer mehr Haushalte leistungsstarke Elektrogeräte nutzen, können einzelne Bereiche des Stromnetzes zeitweise stark belastet werden. Die gesetzliche Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, bei drohenden lokalen Netzengpässen den Strombezug bestimmter Geräte vorübergehend zu reduzieren.

Im Gegenzug profitieren die Betreiber der betroffenen Anlagen von einer Reduzierung der Netzentgelte.

Welche Geräte sind betroffen?

Die Regelung gilt grundsätzlich für entsprechende Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Wallboxen: Ladeeinrichtungen für private Elektroautos.
  • Wärmepumpen: einschließlich bestimmter Zusatz- und Notheizvorrichtungen.
  • Klimaanlagen: sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Batteriespeicher: hinsichtlich des Strombezugs zum Laden des Speichers.

Für ältere Anlagen gelten teilweise andere Regelungen. Ob eine konkrete Anlage unter § 14a EnWG fällt, hängt unter anderem vom Inbetriebnahmedatum, der Leistung und den jeweiligen technischen Voraussetzungen.

Wird der Strom bei einer Steuerung abgeschaltet?

Nein. Eine Steuerung nach § 14a EnWG bedeutet nicht, dass der Netzbetreiber den gesamten Haushalt vom Stromnetz trennt. Der gewöhnliche Haushaltsstrom, beispielsweise für Beleuchtung, Kühlschrank oder Fernseher, bleibt unberührt.

Bei einem tatsächlichen Netzengpass kann der Netzbetreiber die Leistung einer betroffenen Verbrauchseinrichtung vorübergehend begrenzen. Bei einer Wallbox kann das beispielsweise bedeuten, dass das Elektroauto langsamer geladen wird. Die Anlage muss dabei grundsätzlich weiterhin mit einer Mindestleistung von 4,2 kW betrieben werden können. Für bestimmte größere Anlagen gelten abweichende Berechnungsregeln.

Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Betroffene Anlagen müssen die technischen Voraussetzungen für eine netzorientierte Steuerung erfüllen. Dazu sind je nach Anlagenkonzept geeignete Mess- und Steuerungseinrichtungen erforderlich.

Wer eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher neu installieren lässt, sollte deshalb die Anforderungen frühzeitig bei der Planung berücksichtigen. Wir von Elektrotechnik Gogolok unterstützen Sie dabei, die technischen Voraussetzungen zu prüfen und die passende Lösung für Ihre Elektroinstallation zu planen.

Auch das Zusammenspiel mit einer Photovoltaikanlage und einem Energiemanagementsystem kann eine Rolle spielen. Wir berücksichtigen diese Komponenten bei Bedarf im Gesamtkonzept, damit die einzelnen Systeme sinnvoll zusammenarbeiten.

Gibt es finanzielle Vorteile?

Ja. Betreiber betroffener Anlagen können von reduzierten Netzentgelten profitieren. Je nach Voraussetzungen kommen unterschiedliche Abrechnungsmodelle infrage. Die tatsächliche Entlastung hängt unter anderem vom örtlichen Netzgebiet und der gewählten Variante ab.

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte daher individuell geprüft werden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung der erforderlichen Steuerungseinrichtungen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die gesetzlichen Vorgaben und technischen Anforderungen sind im Detail umfangreicher als hier dargestellt. Weiterführende Informationen stellt die Bundesnetzagentur bereit:

Bei der Planung einer neuen Wallbox, Wärmepumpe oder Speicheranlage empfiehlt es sich, die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Anfang an zu berücksichtigen. Wir von Elektrotechnik Gogolok begleiten Sie bei der Planung und Installation und helfen Ihnen dabei, Ihre Elektroinstallation auf die technischen Anforderungen abzustimmen.

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